auf der Seite der Rechtsanwaltskanzlei Carsten Sauer in Wiesbaden
ACHTUNG:
Momentan kann ich leider keine Mandate von neuen Mandanten annehmen. Ich bin durch die bestehenden Mandate und meine weiteren Tätigkeiten vollständig ausgelastet und muss im Interesse einer sachgerechten Bearbeitung der laufenden Mandate und meiner Dauermandate neue Mandate von Personen, die noch nicht Mandanten sind, leider ablehnen. Ich bitte Sie dafür um Verständnis.
Sobald wieder Kapazitäten vorhanden sind, wird dieser Eintrag von meiner Homepage entfernt, bis dahin ist er aktuell.
Liebe Besucher* dieser Seite,
herzlich willkommen auf meiner Homepage. Ich möchte Ihnen gerne ein paar Informationen anbieten, damit Sie entscheiden können, ob ich der passende Anwalt für Sie und Ihr Anliegen bin.
Zu meiner Person:
Ich verfüge über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht (Fachanwalt seit 2008) und kenne mich in allen Bereichen des Kündigungsschutzes aus. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit arbeite ich seit vielen Jahren im Rechtsschutz einer großen deutschen Gewerkschaft und berate hier täglich viele Menschen im Arbeitsrecht.
Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit sind Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsvereinbarungen.
Aufhebungsvereinbarungen / Abwicklungsverträge
Manchmal ist es im Arbeitsverhältnis wie in einer langen Ehe: Es läuft nicht mehr rund und mindestens einer von beiden will sich trennen. Das ist immer mit finanziellen Folgen verbunden, über die man sich im klaren sein muss. Häufig ist der Prozess der Trennung aber auch auf beiden Seiten mit negativen Emotionen und einer sehr unterschiedliche Sicht auf das Arbeitsverhältnis verbunden. Beides erschwert es dann, eine sachgerechte, faire Lösung zu finden. Meine Aufgabe ist dann als erstes, mit Ihnen auszuloten, was für Sie und Ihre Situation wirklich wichtig ist (manchmal ist es eben nicht nur die Abfindung, sondern vielleicht auch ein Referenzschreiben, ausstehende Provisionszahlungen, Freistellungen, die Aufhebung eines Wettbewerbsverbotes oder eine Optimierung in Bezug auf die sozialrechtlichen Folgen wie die Vermeidung von Sperrzeiten). Als nächstes müssen wir die Verhandlungsposition einschätzen, was regelmäßig bedeutet, dass wir neben den rechtlichen Gesichtspunkten (wie z.B. der Frage, ob der Arbeitgeber auch kündigen könnte, wenn man sich nicht einigt) auch die sonstigen Bedingungen betrachten müssen. Denn Ihre Verhandlungsposition ist z.B. auch davon abhängig, ob Sie einen längeren Rechtsstreit finanziell und persönlich durchstehen könnten und welche Risiken Sie einzugehen bereit sind. Wenn diese beiden Punkte geklärt sind, muss man versuchen, eine Lösung zu entwickeln, die Ihre Interessen am besten umsetzt, die man aber der Gegenseite auch noch verkaufen kann. Wenn alles das geschafft ist, müssen für die Fixierung der Lösung rechtssichere und eindeutige Formulierungen gefunden werden. Ein Aufhebungsvertrag ist also meist das Ergebnis eines intensiven Prozesses.
Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
Bei Kündigungen sieht es in der Regel anders aus. Hier wurden schon Tatsachen geschaffen, auf die man reagieren muss. Im Prinzip können hier, genau wie bei Aufhebungsverträgen, alle möglichen weiteren Aspekte eine Rolle spielen, wenn man im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses zu dem Ergebnis kommt, dass man das Arbeitsverhältnis – zumeist gegen Zahlung einer Abfindung – auflösen will. Manchmal will und muss man aber das bestehende Arbeitsverhältnis auch mit allen Mitteln verteidigen, weil es dazu keine Alternative gibt. Hier ist jeder schlecht beraten, der sich eine Beendigung mit Abfindung „aufschwätzen“ lässt.
Aber: Egal, ob Sie eine Abfindung erreichen wollen oder eine Weiterbeschäftigung anstreben – in beiden Fällen muss gegen die Kündigung regelmäßig innerhalb von 3 Wochen geklagt werden. Denn nach §§ 4, 7 KSchG gilt sonst auch eine unwirksame Kündigung als wirksam.
Außerdem kommt es nach dem Erhalt einer Kündigung darauf an, sich richtig zu verhalten und keine unbedachten Erklärungen oder Äußerungen – auch nicht gegenüber Arbeitskollegen – abzugeben, die es später vielleicht schwieriger machen, Ihr Ziel zu erreichen. Wie Sie sich positionieren sollten, besprechen Sie deshalb am besten möglichst bald mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Deshalb: Verlieren Sie keine Zeit, vereinbaren Sie sofort einen Termin und wir besprechen Ihr Klageziel und wie wir am besten vorgehen, um dieses möglichst gut und zügig zu erreichen.
Informationen zur Kündigungsschutzklage finden Sie hier.
Ich helfe Ihnen außer bei Kündigungen und Verhandlungen im Rahmen der Beendigung auch gerne in allen anderen Bereichen des
Arbeitsrechts
- bei Kündigungen, Abmahnungen, Rückzahlungsforderungen, Schadensersatzforderungen, Prüfung Ihres Arbeitsvertrages, Aufhebungsvertrages oder Zeugnisses, der Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs und bei vielen anderen arbeitsrechtlichen Themen
und im
Verkehrsrecht
- bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden.
Termine sind bis 20:00 Uhr möglich.
Besprechungstermine können in der Regel für Zeiten zwischen 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr, ausnahmsweise auch für einen späteren Zeitraum oder für das Wochenende vereinbart werden, wenn Ihnen wegen Ihrer Berufstätigkeit eine andere Planung unmöglich ist.
Termine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung (Telefon oder E-Mail) vergeben!
Bitte beachten Sie, dass eine Beauftragung und Mandatsübernahme in jedem Fall ein persönliches oder zumindest telefonisches Gespräch voraussetzen und nicht allein durch Übersenden von Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zustande kommt.
*Ich arbeite und kommuniziere unter Verwendung des generischen Maskulinums, mit dem jegliches Geschlecht gemeint und angesprochen ist. Wer damit nicht einverstanden ist, soll bitte andere Rechtsbeistände beauftragen.