Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten werde ich gerne für Sie beratend, außergerichtlich oder gerichtlich tätig. Arbeitsrecht beinhaltet mehrere Rechtsbereiche wie den Arbeitsschutz, das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist in Deutschland nicht in einem Arbeitsgesetzbuch geregelt, sondern über viele einzelne Gesetze verteilt.

So finden sich beispielsweise die gesetzlichen Regelungen über die Kündigungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die grundsätzlichen Bestimmungen über den Urlaub im Bundesurlaubsgesetz oder zwingende Schutzvorschriften im Arbeitszeitgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz.

Für Sie als Arbeitnehmer interessant ist das Individualarbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Beginn, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt.

Das Wichtigste zum – Kündigungsschutz – , der hierbei regelmäßig von besonderer Wichtigkeit ist, weil es oft um die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers geht, finden Sie in einer gesonderten Darstellung, die auch den Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens beschreibt. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben sollten, vereinbaren Sie zur Wahrung der laufenden Fristen unbedingt sofort einen Termin (Sie müssen eine kurze Klagefrist einhalten, sonst ist die Kündigung nicht mehr angreifbar) und weisen bitte bei der Terminvereinbarung darauf hin, dass es sich um eine Kündigungsschutzangelegenheit handelt, damit Sie bevorzugt eingeplant werden können. Natürlich können Sie sich auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen gerne an mich wenden.

Mein grundsätzliches Credo im Arbeitsrecht lautet: Das Arbeitsverhältnis kann für beide Seiten nur langfristig gewinnbringend gestaltet werden, wenn man fair miteinander umgeht. Mein Rat ist es daher zumindest in den Fällen, in denen dies nicht auf Grund der bereits geschaffenen Fakten nicht mehr möglich erscheint, nicht immer auf die Durchsetzung maximaler Rechtspositionen zu setzen, sondern eine Kommunikation zwischen den Beteiligten aufzubauen und gemeinsam nach vernünftigen Lösungen zu suchen.

Solange also von beiden Seiten noch ein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht, sollte man sich daher bei der Wahl der Ziele und der einzusetzenden Mittel nicht ausschließlich an den eigenen Vorstellungen orientieren, sondern kompromissbereit bleiben.

Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen dies nicht fruchtet, weil Gegner den guten Willen als Schwäche auslegen oder deren „Geschäftsmodell“ es ist, berechtigte Ansprüche vorzuenthalten, um den Ertrag zu optimieren. In diesen Fällen kommt es auf konsequentes, schnelles Vorgehen von der Geltendmachung bis zur Vollstreckung an. Eine gute Beratung umfasst daher nicht nur eine Rechtsberatung, sondern gerade auch die Wahl der richtigen Strategie.

Zur Vermeidung von beruflichen Interessenkonflikten vertrete ich keine ver.di-Mitglieder in arbeitsrechtlichen Sachen. Bitte beachten Sie: ver.di-Mitglieder und Mitglieder von vielen anderen Gewerkschaften erhalten kostenlos durch ihre jeweilige Gewerkschaft Rechtsschutz.

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