Nicht nur im Verkehrszivilrecht, sondern auch in vielen anderen Bereichen geht es vor allem darum, Schadensersatzansprüche für entstandene Einbußen an Rechtsgütern geltend zu machen.
Die Schäden können das Eigentum den Körper oder andere Rechtsgüter wie z.B. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Persönlichkeitsrecht umfassen.
Allerdings ist es wichtig, in jedem Fall eine so genannte Anspruchsgrundlage zu finden, also eine Vorschrift, nach der der Schädiger für den Schaden haften muss. Denn im deutschen Recht gilt der Grundsatz: Jeder hat seinen Schaden selbst zu tragen, soweit nicht ausnahmsweise ein anderer dafür rechtlich verantwortlich gemacht werden kann.
Wann ein Schädiger für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, verantwortlich gemacht werden kann, ist je nach dem Bereich, aus welchem der Schaden herrührt, unterschiedlich.
So haftet der Gebäudeeigentümer aus anderen Vorschriften, als der Fahrzeughalter oder der Tierhalter.
Für viele Bereiche sind also Sonderregelungen geschaffen worden. Ob ein Schaden ersatzfähig ist, in welchem Umfang das der Fall ist und welcher Grad von Verschulden, also Fahrlässigkeit und Vorsatz, die jeweilige Regelung voraussetzt, kann man nur bestimmen, wenn man die jeweiligen Regelungen genau kennt.
Ein Beispiel für eine Spezialregelung ist die
Produkthaftung
Die Haftung eines Herstellers für seine Produkte erstreckt sich auch auf Schäden, die dem Verwender an seinem Körper, seiner Gesundheit oder seinem restlichen Eigentum durch ein fehlerhaftes Produkt oder die fehlerhafte Aufklärung über die Anwendung und Gefahren des Produktes entstehen. Es handelt sich also bei der Produkthaftung um einen Spezialfall der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Wenn Ihnen ein Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt oder die unzureichende Aufklärung über dieses entstanden sein sollte und Sie eine Klage erwägen, so sprechen Sie bitte vor der Vereinbarung eines Termins den Fall kurz telefonisch mit mir persönlich durch. Dies ist zum einen wichtig, damit ich Ihnen sagen kann, ob ich Ihnen in Ihrem speziellen Fall weiterhelfen kann und welche Unterlagen Sie zu einem ersten Termin mitbringen sollten.