Der Personenschaden

Viel wichtiger als bei reinen Sachschäden ist es jedoch, bei Personenschäden sofort einen Fachmann hinzuzuziehen. Denn gerade, wenn es sich möglicherweise um schwere Schäden handelt oder diese zumindest nicht ausgeschlossen werden können, kommt es darauf an, möglichst schnell nach dem Unfall eine entsprechende Beweissicherung durch geeignete medizinische Aufzeichnungen sicherzustellen. Viele Ärzte machen dies sicherlich ausgezeichnet. Aus der Praxis sind jedoch auch viele Fälle ersichtlich, in welchen die behandelnden Ärzte bei der Dokumentation der Beschwerden und Unfallfolgen nachlässig waren und wesentliche Fakten nicht oder nicht ausreichend in der Krankenakte vermerkten. Sie selbst müssen im Zweifel darauf achten, dass dies geschieht. Auch hierbei sagt Ihnen Ihr Rechtsanwalt, worauf es ankommt.

Die Versicherer lehnen oft wegen angeblicher Vorschäden des Unfallopfers eine Zahlung ab. Dabei berufen sie sich auf medizinische Gutachten, die sie in Auftrag geben.

Bei hohen Schäden dauert die Regulierung manchmal 5 Jahre und länger.

Ist eine Dokumentation nicht ausreichend geschehen, so lässt sich später oft noch schwieriger klären, ob die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind. Die Versicherer versuchen oft, mit entsprechenden Gutachten zu belegen, dass die Schäden nicht durch den Unfall entstanden sind.

In diesem Fall sollte man, je nach Sachlage, ein eigenes Gutachten in Auftrag geben oder trotz des Gutachtens Klage erheben. Denn im Prozess wird das Gericht – soweit hierfür Anlass besteht – im Zweifel selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Auch diese Frage, nämlich was im jeweiligen Stand des Verfahrens wichtig oder notwendig ist, beantwortet Ihr Anwalt.

Nur durch anwaltliche Unterstützung lässt sich die leider oft gezeigte Handhabung der Versicherer, die Regulierung hoher Entschädigungsleistungen jahrelang hinauszuzögern, zwar nicht verhindern, aber in gewissem Umfang begrenzen.

In der Regel muss spätestens bei der Berechnung der Höhe der Ansprüche des Geschädigten ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Gerade die Festlegung der Höhe eines zu zahlenden Schmerzensgeldes, die Berechnung des Verdienstausfalls, des Haushaltsführungsschadens oder der so genannten „vermehrten Bedürfnisse“ des Verletzten kann der Laie in der Regel nicht selbst vornehmen.

Ehrlicherweise muss gesagt werden, dass dies selbst dem Jurist im Einzelfall nicht exakt möglich sein wird, da es keine „festen Sätze“ für beispielsweise ein gebrochenes Bein und 14 Tage Krankenhausaufenthalt gibt. Vielmehr ist die Höhe des Anspruchs, soweit er schließlich vor Gericht eingeklagt werden muss, beispielsweise auch von der persönlichen Überzeugung des Gerichts abhängig. Von verschiedenen Gerichten werden erfahrungsgemäß für sehr ähnliche Verletzungen unterschiedliche Beträge als Schmerzensgeld ausgeurteilt. Deshalb kann es unter Umständen auch interessant sein, zu überlegen, vor welchem von mehreren zuständigen Gerichten geklagt werden sollte.

Wichtig ist gerade bei Personenschäden: Der eigene Rechtsanwalt sollte unbedingt sofort nach dem Unfall kontaktiert werden.

Gehen Sie erst zu einem Anwalt, wenn Sie bemerken, dass die Versicherung nicht oder nicht alles, was Ihnen zusteht, bezahlen will, obwohl Ihnen dies vorher in Aussicht gestellt wurde, haben Sie oft schon wichtige Möglichkeiten zur Beweissicherung vertan. Und gerade in Fällen, in denen es um hohe Schadensersatzleistungen geht, ziehen einige Versicherer die Regulierung hinaus.

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